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Großvolumige, dreiseitig geschlossene Hofreite mit großen Hofraum zur Straße. Das zweigeschossige, stockwerkweise verzimmerte Fachwerkwohnhaus erhebt sich über einem flachen, verputzten Sockel und wird in der Mitte der Traufseite über eine inzwischen überbaute Freitreppe erschlossen. Im Erdgeschoss wurde das ehemals als Einhaus errichtete Gebäude im 19. und frühen 20. Jahrhundert mehrfach umgebaut. Das sich über eine breite Gebälkzone mit genuteten Balkenköpfen, gerundeten Füllbrettern und profilierter Schwelle mit leichtem Überstand erhebende Obergeschoss zeigt noch heute weitgehend unverändert das dichte Fachwerkgefüge der Erbauungszeit in der Mitte des 18. Jahrhunderts mit seinen Mannfiguren an Eck- und Bundständern.
Im frühen 20. Jahrhundert wurde das Gebäude firstparallel nach hinten verlängert und mit den gleichzeitig errichteten Stall- und Scheunengebäuden aus einfachem konstruktivem Fachwerk verbunden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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