Am Dorfbrunnen 6
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Battenberg
Frohnhausen
  • Am Dorfbrunnen 6
Wohnhaus
Flur: 15
Flurstück: 2/1

1789 als freistehendes Wohnhaus einer großen Hofreite errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkhaus auf einem flachen Werksteinsockel. Das stockwerkweise verzimmerte, zur Straße giebelständige Fachwerkhaus zeigt ein dichtes, bauzeitliches Fachwerkgefüge mit groß dimensionierten Eckständern, die gleich den Bundständern mit Mannfiguren ausgesteift sind. Die Geschosse werden durch eine breite Gebälkzone mit leichtem Überstand und aufwendig profilierter Obergeschossschwelle, deren Profil von den Balkenköpfen aufgenommen wird, geteilt. Durch die Verkämmung der Deckenbalken in Rähm und Schwelle konnte hier auf Füllhölzer verzichtet werden. Das Wohnhaus zeigt außerdem eine Fülle unterschiedlicher Zierformen. So sind die Eckständer im Erdgeschoss mit Schiffskehlen und Sechssternen beschnitzt, im Obergeschoss mit Taubändern versehen worden. Der mittlere Bundständer im Obergeschoss der Giebelseite ist mit Blumenranken beschnitzt, die in einem großen Sechsstern am Knotenpunkt zwischen Ständern und Streben der Mannfigur enden. Das obere Ende des Gebäudes bildet ein Satteldach über zweifach überkragenden Fachwerkgiebeln. Inschrift am Erdgeschossrähm: "Wer an Strassen und an Gassen seine Wohnung setzen will, der darf sich nicht irren lassen wann die Leute reden viel, das zur Sache gar nichts dient, da nur Hohn und Neid draus grünt, wer sich will an alles kehren, hat sich fort und fort zu wehren, weil dass Tadeln und dass Lügen noch zur Zeit ein End will kriegen. Wann der Neith brent wie das Feuer, war vielleicht in der Welt das Brenholz noch nicht teuer, 1789". Integrale Bestandteile der Hofreite sind außer dem Wohnhaus eine rückwärtige Fachwerkscheune aus dem 19. Jahrhundert und eine Fachwerkremise auf nahezu geschosshohem Bruchsteinsockel.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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