Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
An städtebaulich hervorgehobener Position an einem Knick der Dorfstraße, außerhalb des historischen Ortskerns errichteten der Kaufmann August Binzer und seine Ehefrau Hermine 1863 ein traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkhaus. Das stockwerkweise abgezimmerte Wohnhaus verfügte an der rechten Seite über einen Kolonialwarenladen, dessen Eingangstür sowie dessen großes segmentbogiges Fenster wohl erst mit der Sanierung 1970/71 durch Fachwerk mit einem Doppelfenster ersetzt wurden. Das Gebäude zeigt ein bauzeittypisches konstruktives Fachwerkgefüge mit steilen geschosshohen Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |