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Um 1900 in historisierenden Formen errichtete Hofreite mit giebelständigem Einhaus, winklig angesetzter Scheune und den Hofraum abschließender Fachwerkscheune. Das zweigeschossige zum Teil als Ziegelbau, zum Teil in Fachwerk errichtete Einhaus erhebt sich über einem fast geschosshohen, verputzten Sockel. Die äußere Traufseite ist im Erdgeschoss aus Ziegeln gemauert und im Obergeschoss verschiefert, die Giebelseite vollständig verschiefert. Allein an der Hofseite ist historisierendes, mit steilen geschosshohen Streben im Erdgeschoss und mit Mannfiguren im Obergeschoss ausgesteiftes Fachwerk sichtbar, das stockwerkweise verzimmert ein über eine breite Gebälkzone leicht überkragendes Obergeschoss zeigt. Die ursprüngliche Einfahrt des Einhauses wurde inzwischen mit Ziegeln verschlossen. Stall und Scheune verfügen über hohe Ziegelsockel beziehungsweise ein aus Ziegeln gemauertes Erdgeschoss, über dem sich einfaches konstruktives Fachwerk mit steilen geschosshohen Streben erhebt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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