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Direkt nach dem Brand 1868 errichtetes, zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkeinhaus. Das zur Straße verschieferte Einhaus erhebt sich über einem flachen, verputzten Sockel und zeigt ein einfaches, stockwerkweise ohne Überstände abgezimmertes konstruktives Fachwerkgefüge, das an den Eckständern durch geschosshohe Streben ausgesteift wird. Die Erschließung erfolgt in der Mitte der Traufseite über eine einläufige Freitreppe, die im 20. Jahrhundert mit einem Windfang aus Fachwerk versehen wurde. Der im hinteren Bereich angesiedelte Stallbereich wird heute zum Teil von einer im 20. Jahrhundert errichteten Scheune verdeckt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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