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Nach dem Brand im Jahre 1868 errichtetes, giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkeinhaus. Das an der Giebelseite verschieferte Gebäude erhebt sich über einem flachen, verputzten Sockel und zeigt ein einfaches, stockwerkweise abgezimmertes Fachwerkgefüge ohne Überstände, das mit steilen geschosshohen Streben ausgesteift ist. Die mittige, ehemals offene Freitreppe auf der Hofseite wurde im 20. Jahrhundert mit einem zweigeschossigen Vorbau aus Fachwerk überbaut. Noch im 19. Jahrhundert wurde dem Einhaus eine übereck gestellte Fachwerkscheune hinzugefügt, die zusammen mit der Einfriedung die Hofanlage vervollständigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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