Ansichtskarte – Hauptstraße um 1900
Ansichtskarte, Hauptstraße um 1900
Forststraße nach Westen, südliche Bauzeile
Langelohstraße nach Westen
Hauptstraße im Jahr 1910
Langelohstraße 1913
Hauptstraße im Jahr 1910; Repro aus: 750 Jahre Bromskirchen, S. 231
Hauptstraße Ecke Forststraße nach Norden
Gesamtanlage historischer Ortskern
Forststraße Kreuzung Erbsengasse nach Westen
Langelohstraße 1913; aus: Hübner, Spaziergänge durch das alte Battenberg I (1999), S. 45 oben
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Bromskirchen
  • Gesamtanlage historischer Ortskern

Böhlstraße 1, 2, 4; Erbsgasse 6, 7, 8; Fortstraße 1-17, 2-6; Hauptstraße 5-15, 6-18; Kirchweg 1, 3, 2; Langelohstraße 1, 2, 4.

Den historischen Kern des Dorfes bildet bis heute der leicht erhöhte Kirchplatz mit der ihn umgebenden Bebauung. Dieser Kern, der sowohl Kirche als auch Rathaus umfasst, wird von der Hauptstraße, der Böhlstraße und dem Kirchweg begrenzt. Nur hier und im direkten Anschluss daran, westlich der Hauptstraße, finden sich ältere Hofstellen. Historische Bausubstanz aus der Zeit vor dem 19. Jahrhundert ist kaum noch vorhanden, da das Dorf nicht nur 1556, sondern auch 1843 und noch einmal 1850 fast vollständig abgebrannt ist. Daher zeigen sich die ehemals allmählich im Laufe der Jahrhunderte bebauten Parzellen entlang der Ausfallstraßen heute als Ortserweiterungen seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Insbesondere Hauptstraße und Fortstraße sind noch heute durch die Neubebauung nach dem letzten großen Brand geprägt. Die Gesamtanlage orientiert sich an diesen noch immer optisch erlebbaren Grenzen, wobei an der Fortstraße eine historisierende Fachwerkhausgruppe aus dem Jahr 1932 den Abschluss bildet.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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