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Am nördlichen Ende des Dorfes, giebelständig zur Hauptstraße, in der Mitte des 19. Jahrhunderts errichtetes Fachwerkwohnhaus. Der zweigeschossige Ständerbau erhebt sich über einem nahezu geschosshohen, verputzten Sockel und zeigt einfaches konstruktives Fachwerk mit unterschiedlich dimensionierten Hölzern in den nur durch einen Geschossriegel getrennten beiden Stockwerken. Steile Streben, im Obergeschoss mit Fußbändern sowie in die Ständer eingezapfte Rähme steifen die Konstruktion aus. Die über eine einläufige Freitreppe mit in jüngerer Zeit überbautem Podest erschlossene Traufseite ist vollständig verschiefert. Die Bauzeit des Hauses weist es als Teil des Wiederaufbaus nach dem großen Brand 1850 aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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