Dorfstraße 6
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Bromskirchen
Somplar
  • Dorfstraße 6
Wohnhaus
Flur: 2
Flurstück: 172/2

Am südlichen Dorfeingang der U-förmig den Ort umschließenden Dorfstraße erhebt sich das hohe, giebelständige Wohnhaus einer rückwärtig durch eine jüngere Scheune abgeschlossenen Hofanlage. Das den Eingang des Dorfes markierende Fachwerkeinhaus erhebt sich über einem fast geschosshohen, ehemals den Stall beherbergenden Bruchsteinsockel. Im hinteren Wirtschaftsteil des Hauses ist das Fachwerk bis auf den Boden herabgeführt. Das Erdgeschoss des Wohnteils ist in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts massiv ersetzt worden. Über einer breiten Gebälkzone mit genuteten Balkenköpfen und gerundeten Füllhölzern wurde mit leichtem Überstand ein Fachwerkgeschoss aufgerichtet, das weit gespreizte Mannfiguren an Eck- und Bundständern zeigt. Die Eckständer sind zudem mit Rundstäben und Weinranken beschnitzt. In der Obergeschossschwelle des an der Giebelseite verschieferten Hauses befinden sich mehrere Inschriften: "Emanuel Paulus und Susanne seine Frau haben auf Gott vertraut und Anno 1750 dieses Haus erbaut - J...hr Christ 50... - wir wissen aber so unser irdisch Haus durch Feuer zerbrochen wird, dass wir einziehen in ein Hauß von Gott erbauet, ein Hauß nicht mit Henden gemacht dass ist im Himmel - Gott wolle dieses Haus beschütten und alle die gehn aus und ein - soli deo gloria".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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