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Im ausgehenden 18. Jahrhundert als Einhaus errichtetes zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus auf einem flachen Werksteinsockel. Das stockwerkweise verzimmerte Gebäude zeigt stark unterschiedliches Fachwerk in den beiden Geschossen. Im Erdgeschoss überwiegen dünne Hölzer mit weiten Abständen sowie geraden Dreiviertelstreben, die auf einen Ersatz des ursprünglichen Fachwerks im späten 19. Jahrhundert hinweisen. Über der breiten Gebälkzone, deren Rähm und Schwelle mit Klötzchenfriesen verziert sind, erhebt sich mit leichtem Überstand ein Obergeschoss mit dichterem Fachwerkgefüge, das neben einer altertümlichen Ständeraussteifung mit Fußwinkelhölzern durch weit gespreizte Streben, zum Teil mit Kopfwinkelhölzern an Eck und Bundständern ausgesteift ist. Der Wirtschaftsteil wird inzwischen als Garage genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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