(x) Kirchweg 5, Evangelische Kirche
Kirchweg 5, Evangelische Kirche, Kanzel auf Stelzfuß
Kirchweg 5, Evangelische Kirche, Südansicht
Kirchweg 5, Evangelische Kirche, Blick durch das Kirchenschiff zum Chor im Osten
(x)
Kirchweg 5, Evangelische Kirche, Ansicht von Nordwesten
Kirchweg 5, Evangelische Kirche, Ansicht von Nordwesten
Kirchweg 5, Evangelische Kirche, Südansicht
Kirchweg 5, Evangelische Kirche, Kirchenschiff nach Westen
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Rosenthal
Roda
  • Kirchweg 5
  • Im Dorf
Evangelische Kirche
Flur: 4
Flurstück: 170/4, 171/3

Die erste Erwähnung Rodas stammt von 1343. Zwischen 1528 und 1885 gehörte das Dorf zum Dekanat Kesterburg und war eine Filialgemeinde von Münchhausen (Lkr. Marburg-Biedenkopf). Eine Kapelle lag damals an anderer Stelle als heute. Ein Kataster aus der Zeit um 1720 nennt keine Kapelle oder Kirche in Roda, 1784 im Lager-, Stück- und Steuerbuch sind aber Kirche und Kirchhof erwähnt. Die 1782 von Johann Melchior Derck in Münchhausen gegossene Glocke spricht für einen Kirchenbau an heutiger Stelle unmittelbar zuvor, von dem der Turm erhalten ist. Die Kirchengemeinde wurde 1885 mit der Pfarrei Rosenthal zusammengelegt. Vorbereitungen zum Neubau erfolgten seit 1893, 1897 wurde die alte Kirche bis auf den Turm abgebrochen und bis 1898 vermutlich nach Entwürfen von Kreisbauinspektor Hippenstiel aus Frankenberg neu erbaut. 1912 wurde eine neue Orgel eingebaut, die Orgelbauer Konrad Euler vermutlich vom Priesterseminar in Münster angekauft hatte. Moderner Sakristeianbau auf der Chorsüdseite.

Die Kirche liegt etwa in Ost-West-Ausrichtung zwischen Hauptstraße und Kirchweg, unmittelbar östlich eines Hofes mit Gaststätte. Der Kirchhof liegt südlich der Kirche zur Hauptstraße hin.

Langhaus und unteres Sockelgeschoss des Turmes sind aus in der Umgebung gebrochenem Buntsandstein errichtet, die übrigen Bereiche des Turms aus verschiefertem Fachwerk. Der Turm ist für eine deutlich kleinere Kirche konzipiert: Ein breites, zweigeschossiges Sockelgeschoss, der Mittelteil als quadratischer Turmschaft fortgeführt und von zwei gestuften Achteckgeschossen mit flacher Haube abgeschlossen. Ein Inschriftstein über dem Turmportal nennt "CMEWSTL / VOR R 1789". Der Außenbau des Schiffes erhebt sich über einem leicht vorspringenden Sockel, aber ohne weitere Gliederungen; je drei Rundbogenfenster öffnen sich an den Längsseiten. Kurzer, eingezogener Chor, das Ostfenster mit einer maßwerkähnlichen Innenteilung. Der Innenraum des Schiffes wird von einem offenen Kehlbalkendachstuhl mit Firstpfetten abgeschlossen. Die vier Gebinde (davon sind zwei frei stehend) liegen auf Stielbalken mit Kopfstreben an den Seitenwänden auf. Im Chor eine schlichte Holztonne als Raumabschluss.

Die Bronzeglocke von 1782 ist mit folgender Inschrift versehen: "SUB FRIEDERICO DEM 11.TEN WURDE DIESE GKOCKE DURCH IOHANN MELCHIOR DERCK GEGOSSEN ZU MÜNCHHAUSEN VOR DIE GEMEINTE RODA ANNO MDCCLXXXII". Die Kanzel stammt aus der Melsunger Stadtkirche; ein einfacher Polygonkorb auf Stelzfuß, die Füllungen mit Kassetten und Bogenblenden geschmückt, wohl aus dem 18. Jahrhundert. Achteckiger, gedrungener Taufstein nach einem Entwurf von Hippenstiel, das Becken mit zwei kurzen Bogenblenden in jedem Feld zwischen kräftigen, umlaufenden Doppelwülsten. Der dreiachsige Orgelprospekt mit hohem Unterbau, das erhöhte Mittelfeld ist mit einem Giebel abgeschlossen, die Pfeifenfelder werden von neoromanischen Säulchen gerahmt. - Außen neben der Kirche steht ein Gedenkstein mit fast unleserlicher Schrift, offenbar 1768 für einen Lehrer gesetzt. Ein weiterer, stark ausgewaschener Grabstein mit Krone und Engeln datiert in das 18. Jahrhundert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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