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An einer städtebaulich hervorgehobenen Stelle, den südöstlichen Bereich der Hauptkreuzung optisch dominierend, erhebt sich die zur Torstraße giebelständig ausgerichtete, großvolumige, zweigeschossige Scheune aus dem Jahre 1808. Über einem flachen Bruchsteinsockel wurde ein hohes Erdgeschoss mit leicht außermittiger Durchfahrt in der Traufseite aufgerichtet und mit Mannfiguren an den Eckständern ausgesteift. Das niedrigere Speichergeschoss ist an den Giebelseiten bündig verzimmert und an den Traufseiten eine Gebälkzone bildend mit leichtem Überstand errichtet und mit Mannfiguren ausgesteift worden. An der Hofseite findet sich eine Balkeninschrift: "Johann Adam Mengel Gericht schoph und dessen Ehefrau Anna Catharina und dessen Sohn Christian Mengel die haben Gott vertraut und diese Scheur erbaut. Der Zimmermeister war Jacob Feisel von Bottendorf am 14ten July 1808".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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