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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus einer größeren Hofanlage, das den Abzweig der Straße Am Pflaster städtebaulich markiert. Das in Ständerbauweise vor 1800 errichtete Haus zeigt an der nicht verputzten oder verschieferten rückwärtigen Traufseite ein regelmäßiges Fachwerk mit Mannfiguren an Eck- und Bundständern. Die Geschossteilung erfolgt über doppelte Langriegel, die eine Gebälkzone mit leichtem Überstand imitieren. Die Deckenbalken über dem Erdgeschoss sind in altertümlicher Manier nicht in die Riegel eingezaft, sondern lediglich aufgelegt. Im Obergeschoss sind außerdem die Fenster in ursprünglicher Position erhalten geblieben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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