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Im rückwärtigen Bereich eines ehemals landwirtschaftlichen Anwesens errichtetes, zum Hof traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkeinhaus. Das stockwerkweise abgezimmerte, um die Mitte des 19. Jahrhundert entstandene, hoch aufragende Haus erhebt sich über einem hohen, verputzten Sockel. Seine Giebelseite ist verschiefert, die Traufseite zeigt zum Hof ein regelmäßiges Fachwerkgefüge mit steilen geschosshohen Streben, das ohne Überstände bündig verzimmert ist. Der über eine Freitreppe erschlossene mittige Eingang wurde nach 1900 mit einem Fachwerkwindfang versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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