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Das zweigeschossige, zur Straße traufständige Fachwerkhaus wurde 1834 nach dem Auflassen der Stadtmauer direkt außerhalb der Altstadt errichtet. Der mittig erschlossene regelmäßige Bau erhebt sich über einem flachen, verputzten Sockel und wurde als Gefügeständerkonstruktion aufgeschlagen. Das dreizonige Wohnhaus zeigt ein dichtes, mit vielen Beiständern sehr eng wirkendes, die Vertikale besonders betonendes Fachwerkgefüge, das geschosshohe Streben an den Eckständern und den Bundständern des Obergeschosses aussteifen. Die Geschossteilung mit zwei Langriegeln immitiert eine vollständige Gebälkzone mit Rähmen, Schwellen und Balkenköpfen. An den unteren Langriegeln des mit einem Krüppelwalmdach bedeckten Hauses brachte der Zimmermann folgende Inschrift an: "Dießer Bau ißt erbaut durch Gottes Hülfe vom Herrn Bürgermeister Zoll und dessen Eheweib Catarina - Der Zimmermeister - Aufgeschlagen am 9ten december 1834"
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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