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Der lang gestreckte, zur Straße traufständige Baukörper des zweigeschossigen Einhauses öffnet durch seine leicht diagonale Anordnung den inneren Teil der Mittelstraße zu einer für mittelalterliche Straßenräume üblichen Raumerweiterung. Der rechte Gebäudeteil wurde um 1800 als Stockwerkbau mit rechtsseitigem Wirtschaftsteil erbaut. Er zeigt ein einfaches konstruktives Gefüge im Erdgeschoss, das von einer breiten Gebälkzone mit profilierter Schwelle, ebensolchen Deckenbalkenköpfen und gerundeten Füllhölzern gebildet wird. Mit einem leichten Überstand erhebt sich das mit dichterem Fachwerkgefüge versehene Obergeschoss darüber. Es wird durch flache, Dreiviertelstreben ausgesteift. Der linke Gebäudeteil wurde in gleicher Verzimmerungsart in der Zeit um 1900 angefügt. Er zeigt rein konstruktives Fachwerk mit geringen Holzquerschnitten und geschosshohen Streben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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