Mittelstraße 26
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Hatzfeld
  • Mittelstraße 26
Wohnhaus
Flur: 13
Flurstück: 150/1

Im Jahre 1852 wurde das zur Mittelstraße traufständige Fachwerkhaus als letztes in der Baureihe errichtet. Mit seinem der platzartigen Erweiterung des Straßenraumes am Treffpunkt von Untergasse und Mittelstraße zugewandten Giebel prägt es in direktem Blickbezug mit dem alten Rathaus diesen zentralen Platz in der Altstadt Hatzfelds. Das Wohnhaus wurde über einem flachen, verputzten Sockel als Gefügeständerbau aufgerichtet und zeigt ein sehr regelmäßiges konstruktives Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben und gebälkartig verzimmerten Langriegeln, die eine Schwelle-Rähm-Konstruktion imitieren. Das an der Traufseite leicht außermittig erschlossene Gebäude wird durch ein einfaches Satteldach bedeckt und trägt an einem der Langriegel folgende Inschrift: "Dieses Haus ist erbaut worden mit Gottes Hülfe durch Wilhelm Kind 2ter und dessen Ehefrau Katharine geborene Zoll. Der Zimmermeister war Heinrich Zoll 1ter 1852"


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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