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Im ausgehenden 18. Jahrhundert wurde der giebelständige linke Teil des Fachwerkhauses errichtet. Über einem flachen Erdgeschoss zeigt der stockwerkweise verzimmerte Bau eine breite Gebälkzone mit profilierter Schwelle und stark gerundeten Füllhölzern, über der sich mit leichtem Überstand das mit Mannfiguren mit Fußbändern ausgesteifte Obergeschoss erhebt. Den oberen Abschluss bildet ein von einem steilen Satteldach überfangener, doppelt überkragender Fachwerkgiebel. Der rechte traufständige Gebäudeteil, der ehemals nur als Wirtschafsgebäude diente, wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts an das bestehende Wohnhaus angefügt und zeigt ein zeittypisches konstruktives Fachwerk mit geschosshohen Streben und geringen Holzquerschnitten sowie einem Drempelgeschoss unter dem flachen Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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