Kaiser-Friedrich-Promenade 111
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Kaiser-Friedrich-Promenade 111
Villa
Flur: 34
Flurstück: 29/2

Über Soussol stehende, zweigeschossige Villa mit ausgebautem Walmdach. Ihre Gestalt wurde 1897 anlässlich des nach Plan Jacobi für den späteren Oberbürgermeister Ritter von Marx vorgenommenen Umbaus eines bereits bestehenden, klassizistischen Gebäudes festgelegt. Die ursprünglich zweizonige Front (linkerhand drei Achsen mit Zentralrisalit, rechterhand anstelle des Dachraums eine Terrasse) wurde ihrer deutlich gezeichneten Anlage beraubt und in eine dem Zweck dienende Asymmetrie überführt. Zurückhaltend geschmückter, eleganter Bau. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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