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Traufseitig zur Albert-Wagner-Straße gelegene, teilweise einen Hofraum zur Straße abschließende Fachwerkscheune. Die zweigeschossige, in stockwerkbauweise verzimmerte Scheune erhebt sich über einem flachen Sockel direkt am Wolfsangelbach und wird straßenseitig durch eine große Einfahrt erschlossen. Einfaches konstruktives Fachwerkgefüge mit unterschiedlich großen Öffnungen prägt die Optik der großvolumigen Scheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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