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An ortsbildprägender Stelle im Zwickel zwischen der Hainstraße und der Mühlenstraße errichtetes, traufständiges, zur Hainstraße breit gelagertes Einhaus. Das im frühen 19. Jahrhundert errichtete, zweigeschossige Fachwerkhaus wurde als Gefügeständerbau verzimmert und durch Mannfiguren an Eck- und Bundständern ausgesteift. Das Erdgeschoss, in dem sich der ursprüngliche Sockel noch abzeichnet, wurde im 20. Jahrhundert mit Ziegeln erneuert, der linke Wohnteil insgesamt einfacher gestaltet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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