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In den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts im Zentrum des Ortes errichteter, eingeschossiger, verputzter Ziegelbau mit einem steilen Satteldach und an der Rückseite hoch aufragendem, teilweise in Holz, teilweise mit Blech verkleidetem Schlauchturm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |