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Am früheren Ortsausgang errichtetes, die kurvig geführte Bahnhofstraße vom Bahnhof kommend optisch abschließendes Fachwerkwohnhaus eines Hakenhofes. Das zweigeschossige als Gefügeständerbau errichtete Gebäude erhebt sich über einem verputzten Sockelgeschoss und wird etwa in der Mitte der Hofseite über eine lange Freitreppe, deren Absatz in jüngerer Zeit mit einem Windfang versehen wurde, erschlossen. Der Bau zeigt ein dichtes Fachwerkgefüge mit nahezu geschosshohen Streben und noch immer ablesbaren, zugesetzten, kleinen, ursprünglichen Fensteröffnungen. Zwischen die geschossübergreifenden Gefügeständer ist ein zweigeschossiges Zwischenständerwerk in zwei Langriegel, zwischen denen die überkämmten Deckenbalken liegen, eingezapft. Das Erdgeschoss erscheint durch drei profilierte Rahmen in Zonen geteilt. An der verschieferten Giebelseite zeichnen sich die eingehälsten Bundständer der Innenwände ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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