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Zwischen Bahnhofstraße und Querweg auf einer kleinen Parzelle, traufständig zur Bahnhofstraße errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkhaus mit firstparallel angebautem, jüngerem Wirtschaftsteil. Das Wohnhaus erhebt sich als Gefügeständerbau über einem flachen, verputzten Sockel und wird durch unterschiedlich hohe Streben ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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