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Noch vor 1800 außerhalb des Ortskern über einem flachen Bruchsteinsockel errichtetes Wohnhaus einer Hofreite. Das Fachwerk des als Gefügeständerbau errichteten, zweigeschossigen, giebelständigen Hauses zeigt ein dichtes Gefüge mit Dreiviertelstreben, eingehälsten Innenwandrähmen an den Bundständern und noch ablesbaren, kleinen ursprünglichen Fensteröffnungen. Das Wohnhaus wird an der Hofseite über eine kurze Freitreppe erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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