Dorfstraße 2
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Gemünden
Ellnrode
  • Dorfstraße 2
Hofanlage
Flur: 3
Flurstück: 6

Großvolumige Fachwerkhofreite, deren Wohnhaus mit anschließender, auf L-förmigem Grundriss errichteter Scheune einen Dreiseithof bildet, dessen großer Hofraum zur Dorfstraße durch einen jüngeren Fachwerkstall optisch geschlossen wird. Das zum Hof traufständige, zweigeschossige Wohnhaus erhebt sich über einem nahezu geschosshohen Sandsteinquadersockel und wird in der Mitte des bauzeitlichen, massiven Erdgeschosses über eine zweiläufige Freitreppe erschlossen. Das verputzte Erdgeschoss des um, oder kurz vor 1900 errichteten Wohnhauses wird durch breite, Sandsteinlaibungen imitierende Putzfaschen und Ecklisenen gegliedert. Das leicht überkragende Fachwerkobergeschoss zeigt ein bauzeitliches, regelmäßiges, doppelt verriegeltes Fachwerkgefüge, das an Eck- und Bundständern durch Dreiviertelstreben ausgesteift ist. Die schmale Gebälkzone wird durch gefaste Balkenköpfe, gerundete Füllhölzer und eine profilierte Schwelle betont. Zum gesamten historischen Baubestand der Hofreite gehören die noch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichteten zweigeschossigen Fachwerkscheunen im Süden und Westen des Hofes sowie die nach dem Ersten Weltkrieg entstandene Fachwerkscheune, die den östlichen Hofabschluss bildet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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