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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus über nahezu geschosshohem Werksteinsockel mit dreiteiligem Fensterband im Obergeschoss. Das zwischen 1850-70 als Teil einer ersten Stadterweiterung errichtete Gebäude ist stockwerkweise ohne Überstände abgezimmert und durch geschosshohe Streben an den Seiten sowie Kurzstreben im Giebel ausgesteift. Einzige Zierde sind die profilierten Eckständer. Erschlossen ist das Haus über eine hohe Freitreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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