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1910 für Dr. R. W. Diehn nach Plan R. Fischer (?) "am Homburger Weg nach Gonzenheim", wie der damals noch nicht ausgebaute Teil der Kaiser-Friedrich-Promenade genannt wurde, erbaute Jugendstilvilla. Zweigeschossiges Gebäude mit vollständig ausgebautem Dachraum. Kompakter und ungegliederter, mit Erker, Risalit sowie Rücksprung frontal indes kräftig modulierter Bau. Der ländlich-heimatlichen Ausprägung des Jugendstils entspricht die Materialvielfalt (Bruchstein, Buntsandstein, Putz, Schiefer) sowie der die Front akzentuierende Schweifknickgiebel mit Firstknauf. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |