Hainstraße 5
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Gemünden
  • Hainstraße 5
Wohnhaus
Flur: 44
Flurstück: 142/2

Über einem teilweise verputzten Bruchsteinsockel sowie einem flachen Zwischengeschoss aus Fachwerk erhebt sich mit leichtem Überstand das regelmäßige Fachwerkgefüge des Obergeschosses, das von einem Satteldach mit quadratischem Dachreiter mit Zeltdach bekrönt wird. Das mit der Traufseite leicht winklig zur Straße ausgerichtete Gebäude verfügt über Dreiviertelstreben teilweise mit Kopfhölzern an den Eckständern des Obergeschosses. In der Gebälkzone sind Rähm und profilierte Schwelle mit den Balkenköpfen überkämmt. Eine Rähminschrift datiert das Haus: "Ludwig Bornmann und seine Ehefrau Anna Catharina eine gebohrne Meisin, beide haben Gott vertraut und dieser Bau erbaut Zimmermann ist gewesen George Kleim aus Gemünden Anno 1815". In der Gebäudemitte befindet sich eine Toreinfahrt, die über die unteren beiden Geschosse reicht. Links davon ist ein sekundär eingefügtes Garagentor angeordnet, rechts der Eingang, der von zwei hochrechteckigen Fenstern flankiert ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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