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Das traufständige, zweigeschossig ohne Überstände stockwerkweise abgezimmerte Fachwerkwohnhaus wurde über einem geschosshohen Sockel aus Sandsteinquadern und Ziegeln errichtet, der die noch bauzeitliche Haustür aufnimmt. Betont wird das konstruktive Fachwerkgefüge aus der Zeit von 1850-70, das lediglich mit geschosshohen Streben ausgesteift ist, durch ein mittiges, einachsiges, übergiebeltes Zwerchhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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