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Über einem flachen Sockel erhebt sich ein zweigeschossiges, komplett mit Ziegelgefachen versehenes Fachwerkwohnhaus, das rechtsseitig über eine Tordurchfahrt verfügt und von einem übergiebelten, einachsigen Zwerchhaus bekrönt wird. Zwischen 1850-70 errichtet, ist es stockwerkweise verzimmert und nur durch geschosshohe Streben ausgesteift. Das traufständige Gebäude erweitert durch seine zur Straße leicht abgewinkelte Stellung den Straßenraum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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