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Anfang des 18. Jahrhunderts nordwestlich am Kirchhof errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus über einem hohen, den Geländeanstieg ausgleichenden Sandsteinquadersockel. Rückwärtig die Parzelle abschließend zeigt das stockwerkweise abgezimmerte, traufständige Gebäude symmetrisch aufgebautes Fachwerk, das im Erdgeschoss zweifach, im Obergeschoss einfach verriegelt ist. Die Gebälkzonen verfügen über gerundete Balkenköpfe, profilierte Füllhölzer und Obergeschossschwellen. Ausgesteift wird das Fachwerkgefüge an den Eckständern mittels unterschiedlich hoher Streben im Ergeschoss, durch Mannfiguren im Obergeschoss. In Obergeschoss und Giebel sind außerdem Kurzstreben vorhanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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