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Über einem hohen Bruchsteinsockel im ausgehenden 19. Jahrhundert errichtetes, aus drei Bauteilen bestehendes, traufständiges, zweigeschossiges Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Das Fachwerkgefüge des Einhauses ist stockwerkweise ohne Überstände abgezimmert, durch geschosshohe Streben ausgesteift und mit Ziegeln ausgefacht. Über eine hohe Freitreppe ist der mittlere Wohnteil durch eine zweiflüglige Rahmen-Füllungs-Tür mit Glasoberlicht erschlossen. Der linksseitige Scheunenteil ist durch eine Brandwand abgetrennt, der rechtsseitige zweiachsige Wohnteil separat angesetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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