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Über einem flachen Sandsteinquadersockel, gegenüber der Straßeneinmündung Auf der Hute um 1900 errichtetes, zweigeschossiges Doppelwohnhaus, dessen konstruktives Fachwerkgefüge stockwerkweise ohne Überstände verzimmert wurde. Das mittels geschosshoher Streben ausgesteifte Fachwerk ist im Erdgeschoss zweifach, im flacheren Obergeschoss einfach verriegelt. Über zwei Freitreppen sind die beiden Eingänge in der Mitte der sechsachsigen Fassade erschlossen und durch ein übergiebeltes Zwerchhaus betont.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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