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Über einem flachen Sandsteinquadersockel, an der nördlichen Einmündung der Schafhofstraße errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das großvolumige, zur Lindenstraße dreiachsige, giebelständige Gebäude unter einem Satteldach zeigt an seiner Traufseite neun Fensterachsen und wird von einem verschieferten Zwerchhaus mit Krüppelwalm, das von je zwei Gauben mit Walmdächern flankiert ist, bekrönt. Im 19. Jahrhundert wurde das Fachwerkgefüge ohne Überstände stockwerkweise verzimmert und durch geschosshohe Streben an den Eckständern ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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