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Aus dem Straßenraum auf das Grundstück zurückgesetztes, eingeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus in Heimatstilformen mit jüngerem rechtsseitigen Anbau. Über einem hohen Bruchsteinsockel erhebt sich ein Fachwerkgefüge, das an den Eckständern durch Mannfiguren ausgesteift und von einem hohen, zweifach auskragenden, mit Dachziegeln verkleideten Giebel abgeschlossen ist. Der etwas niedrigere Anbau zeigt einen Giebel gleicher Form, das Fachwerk ist jedoch mittels Dreiviertelstreben und Kopfwinkelhölzern ausgesteift. Während die Fenster des Hauptbaus mit Klappläden versehen sind, sind die des Anbaus zu großzügigen Fensterbändern zusammengefasst. Die zweiflüglige Eingangstür mit feststehendem Glasoberlicht ist über eine Freitreppe in der Hausecke erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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