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1889/90 durch das Baugeschäft J. Carl Junior, Frankfurt, erstellte Villa. Dem Beaux-Art-Stil verpflichteter Bau von kubischer Gestalt mit symmetrischer Fassade und Pyramidenstumpfdach, das sich als Motiv in verkleinerter Version über dem Zentralrisalit wiederholt. Auffallend reich und von hoher Qualität ist der Dekor, bestehend aus schmiedeeisernen Gittern und in hellem Sandstein skulpierten Ornamenten, die auf die Fensterachsen bezogen stilistisch einen Widerhall in den Öffnungsformen selber und deren Versprossung finden.
Mit zum denkmalschützerischen Interessensbereich gehören die Einfriedung mit Sandsteinpfosten und Stabeisen sowie die Gartenanlage. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |