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Hofreite an der Ecke zum Steinweg mit zu diesem traufständig ausgerichteten Wohn- und Geschäftshaus des ausgehenden 19. Jahrhunderts sowie drei L-förmig angeordneten, von Satteldächern abgeschlossenen Scheunengebäuden mit offenem Hofraum zur Mühlenstraße. Das Wohnhaus, über einem roten Sandsteinquadersockel errichtet, verfügt über zwei stockwerkweise ohne Überstände abgezimmerte Fachwerkgeschosse, die durch geschosshohe Streben ausgesteift sind. An der linken Seite des Erdgeschosses ist ein Ladengeschäft angeordnet, das über eine zweiarmige Freitreppe erschlossen ist. Rückwärtig schließen die zweigeschossigen Fachwerkbauten der Scheunen an, die über verputzen Sockelgeschossen stockwerkweise ohne Überstände verzimmert und durch geschosshohe Streben ausgesteift sind. Neben den beiden hohen Scheunentoren sind in den Sockelgeschossen der Bauten je zwei Garagen eingebaut worden. Die Scheunen aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts dokumentieren die wichtige Rolle der Landwirtschaft in der Stadt Gemünden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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