Rosenthaler Straße o. Nr., Friedhof, Kriegerehrenmal
Rosenthaler Straße o. Nr., Friedhof, Kriegsgefangenengrab aus dem Ersten Weltkrieg
Rosenthaler Straße o. Nr., Friedhof, Gußeiserne Palme als Grabmal
Rosenthaler Straße o. Nr., Friedhof, Gußeiserne Palme als Grabmal
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Gemünden
  • Am Struthweg
Friedhof
Flur: 35
Flurstück: 39/1

Auf dem an der Rosenthaler Straße im Süden der Stadt angelegten Friedhof finden sich im Umfeld des Gefallenenehrenmals noch weitere historische Grabsteine und Kreuze. So blieb hier das Grab eines russischen Kriegsgefangenen erhalten. Der einfache Grabstein ist mit der Inschrift „Gavriilio Stremeugow aus Rilsk, Bez. Kursk, gest. 17.11.1918“ versehen. Der Tote wurde direkt neben dem Ehrenmal der Kriegsgefallenen beigesetzt. Ebenso außergewöhnlich ist eine Grabpalme aus Eisen anstelle eines Kreuzes oder Steines. Über einem flachen Stamm entfalten sich dreidimensional die Blätter einer Palme, die eine Kartusche mit Rokokoformen tragen, die von einem Kreuz bekrönt ist. Die Kartusche ist beidseitig mit Inschriften versehen: „Ich habe Lust abzuscheiden und bei Christus zu sein Phil 1. V. 23“, „Hier ruht der Buerger und Kantor G. A. Seitz Geb. am 18 October 1802 Gest. am 24 November 1864“ . Ein weiteres Grabmal in der Nähe des Gefallenehrenmals ist aus rotem Sandstein gefertigt und stellt ein aufgeschlagenes Buch auf einem Sockel liegend dar. Der Sockel ist mit einem Kelch verziert. Die ehemals vorhandenen Inschriften sind jedoch nicht mehr lesbar.Außerdem findet sich auf dem Friedhof noch das Ehrenmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges. 1923 erfolgte die Einweihung des von Professor Prevot aus Kassel entworfenen Ehrenmals auf dem Friedhof. Es trägt folgende Inschrift: „Dem Andenken der im Kampfe für das Vaterland Gefallenen Helden der Stadt Gemünden a. d. Wohra 1914-1918“. Auf einem zweifach gestuften, runden Sockel erhebt sich das auf quadratischem Grundriss errichtete Grabmonument, dessen Inschriftenplatten auf jeder Seite jeweils von einer dorischen Säule flankiert werden und mit einem hohen Architrav und weit überkragendem Gesims bedeckt sind. Das ädikula-artige Grabmonument wird von einer mit Festons versehenen Urne bekrönt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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