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Fachwerkhofreite mit giebelständigem Wohnhaus und rückwärtig den Hofraum abschließender Scheune aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das konstruktive Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben an den Ecken, der über roten Sandsteinquadersockeln erbauten Gebäude, ist mit Ziegeln ausgemauert. An der im Hof gelegenen Traufseite ist das Wohnhaus über eine unter einem eisernen Balkon angeordnete Freitreppe aus Sandstein mit gemauertem Geländer erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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