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Fachwerkhofreite aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert mit giebelständigem, zweigeschossigen Wohnhaus und den Hofraum rückwärtig abschließender, zweigeschossiger Scheune. Über einem gelben Sandsteinquadersockel erhebt sich das stockwerkweise ohne Überstände abgezimmerte konstruktive Fachwerk des Wohnhauses, das durch geschosshohe Streben an den Ecken ausgesteift ist. Die hofseitige, flache Freitreppe erschließt einen separat verdachten Windfang. Die traufständige Scheune, deren Fachwerk dem des Wohnhauses gleicht, ist mit zwei großen doppeltorigen Scheunentoren ausgestattet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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