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In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtetes, aus zwei Teilen bestehendes Fachwerkwohnhaus auf einem durchgehenden Werksteinsockel. Das heute vollständig verkleidete Gebäude verfügt über zwei bauzeitliche Eingänge, deren rechter den fünfachsigen rechten Bauteil mittig erschließt, wohingegen die linke Tür sich direkt an der linken Gebäudeecke befindet. Beide Türen sind über Freitreppen erschlossen. Der rechte Gebäudeteil ist regelmäßig gegliedert und wird von einem steilen Satteldach mit mittigem Zwerchhaus bedeckt. Der linke Gebäudeteil verfügt zudem über einen leicht vorkragenden Kastenerker, der mit leichtem Überstand in ein Zwerchhaus mit steilem Satteldach und Krüppelwalm übergeht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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