Steinweg 11
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Gemünden
  • Steinweg 11
Wohn- und Geschäftshaus
Flur: 43
Flurstück: 51/3

Großvolumiges, an städtebaulich hervorgehobener Position an der Einmündung der Webergasse in den Steinweg im Jahre 1908 errichtetes Wohn- und Geschäftshaus. Das auf einem flachen Werksteinsockel erbaute Gebäude verfügt über ein massives, verputztes Erdgeschoss, das durch Eckquaderungen und Fensterlaibungen aus Sandstein optisch reich gegliedert ist. Neben einem korbbogigen Schaufenster prägt besonders eine Fenstergruppe mit einem von zwei segmentbogigen Fenstern flankierten Rundbogenfenster die Optik der Schauseite. Das mit leichtem Überstand errichtete Fachwerkobergeschoss zeigt eine Vielzahl historisierender, an den Jugenstil angelehnte Fachwerkformen. Von Rauten durchschnittene Andreaskreuze betonen die Fensterbrüstungen, gebogene Fußbänder und ebensolche Streben verleihen dem Obergeschoss eine reizvolle historisierende Gliederung. Besonders die Ecksituation zur Webergasse wird durch den abgeschrägten Ladeneingang sowie zwei Seitenrisalite, die an der Ecke zusammenstoßen und von Krüppelwalmdächern mit weit vorkragenden Ortgängen bedeckt sind, betont.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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