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Dreizoniges, kleines zweigeschossiges Fachwerkhaus mit Satteldach und Falzziegeleindeckung; an der rechtwinklig abknickenden Verbindungsgasse zwischen Neustadt und Hintergasse gelegen. Teilunterkellert. Wahrscheinlich um 1780 als Scharfrichterhaus errichtet. Freiliegende Fachwerkkonstruktion im Obergeschoss mit geschosshohen Streben, Gegenstreben und leicht profilierter Schwelle.
Nordöstliche Giebelwand mit Holzschindeln verkleidet. Im Inneren zentralliegendes Treppenhaus mit Holztreppe.
Das Fachwerkhaus ist aufgrund seiner baugeschichtlichen Bedeutung als ehemaliges Scharfrichterhaus Kulturdenkmals aus bau- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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