Klappacher Straße 94, Südseite
Klappacher Straße 94, Relief Westseite
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Bessungen
  • Klappacher Straße 94
Flur: 6
Flurstück: 976

Wohnhaus, um 1875 mit Sgraffito von Walter Cauer (1964).

Das schlichte Wohnhaus gehört zur ältesten Bebauung der südlichen Klappacher Straße. Das nach seiner Errichtung zunächst als Lehrerwohnhaus genutzte Gebäude war von ca. 1893 bis 1933 Wohnsitz und Sterbeort des einflussreichen Komponisten und Musikpädagogen Arnold Mendelssohn.

Sein Großneffe, der Künstler Walter Cauer wurde in Darmstadt geboren und lernte u.a. in der Radierwerkstatt von Mendelssohns Ehefrau Maria (geb. Cauer). Er studierte von 1931-33 bei Willi Baumeister und Franz Delavilla an der Städelschule in Frankfurt, sowie von 1939-40 bei Hermann Kaspar in München. Nach dem Kriegsdienst 1940-45 kehrte Cauer nach Darmstadt zurück und bezog wahrscheinlich spätestens zu diesem Zeitpunkt das Wohnhaus seines Großonkels.

1964/65 legte Cauer an der nordwestlichen Giebelwand vermutlich mit Bezugnahme auf die Nutzungshistorie des Hauses ein Sgraffito (Maße 250 x 175 cm, Signatur "CAUER"), die Künste Musik, Malerei und Bildhauerei darstellend an.

Schlichter, traufständiger kleinbürgerlicher Wohnhausbau mit ausgebautem Dachgeschoss. Fenster- und Türgewände aus rötlichem Sandstein. Die schmuckvolle bauzeitliche Haustür erhalten. Im Inneren überkommen die bauzeitliche Treppe, Türen, ornamentaler Fliesenboden im Eingangsbereich, sowie im Obergeschoss ein Wandgemälde (schadhaft), vermutlich von der Hand Cauers, eine arkadische Landschaft darstellend.

Als Zeugnis kleinbürgerlichen Wohnens im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts sowie als gestalteter Wohnort der Künstlerfamilie Mendelssohn/Cauer gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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