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Stattliches Mühlengebäude unmittelbar an der Lumda gelegen, Bestandteil einer großen Hofanlage, die heute als Hotel genutzt wird. Die urkundliche Ersterwähnung einer Mühle an diesem Standort geht in das Jahr 1532 zurück, der Mahlbetrieb wurde 1972 eingestellt.
Dreieinhalbgeschossiger Backsteinbau über längsrechteckigem Grundriss, vermutlich am Ende des 19. Jahrhunderts errichtet. Die Fassaden durch Kantenlisenen und von sieben zu vier Fensterachsen gegliedert, die hohen, in Nischen liegenden Fensteröffnungen mit Segmentbögen. Entsprechend die Fenster des Mezzanins, die jedoch alle zugesetzt sind. Horizontalgliederung durch Geschossgesimse, markant das Traufgesims des Satteldaches, das durch Konsolen und einen Klötzchenfries, am Giebel durch mehrfache Profilierung akzentuiert wird. Im Dach in jüngster Zeit aufgesetzte Gaupen mit Segmentbogenabschlüssen.
Das durch seine Größe beeindruckende Mühlengebäude ist Kulturdenkmal aus bau- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |