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In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts giebelständig zur Straße errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkhaus mit sehr hohem Erdgeschoss. Das nachträglich rückwärtig verlängerte und zu einem Einhaus erweiterte Gebäude erhebt sich über einem flachen Werksteinsockel und zeigt nach außen ein sehr hohes Erdgeschoss, das im Inneren jedoch bis zur Höhe der ersten Riegelkette den Keller umfasst. Das regelmäßige, bündig stockwerkweise verzimmerte Fachwerk wird durch steile geschosshohe Streben ausgesteift und ist an der Giebelseite vollständig verschiefert. In der Traufgasse verfügt das Haus noch über einen hölzernen Aborterker im Obergeschoss. Zum Denkmalumfang gehört auch die dem Haus gegenüberliegende in Ständerbauweise errichtete Fachwerkscheune mit geschossübergreifender Strebe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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