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Sehr kleines Fachwerkwohnhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert. Das stockwerkweise ohne Überstände verzimmerte, zweigeschossige Wohnhaus erhebt sich über einem flachen Sandsteinquadersockel und wird über eine kurze Freitreppe erschlossen. Das Dreiachsige, straßenseitig verschieferte Haus dokumentiert bis heute die beengten Wohnverhältnisse der unteren Schichten in den Randbezirken der Stadt direkt an der Stadtmauer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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