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Großvolumiger, zur Straße giebelständiger, zweigeschossiger, fünfachsiger Fachwerkbau über einem aus Werkstein erbauten Sockelgeschoss mit mittigem, leicht vorgezogenem Zugang zum früher für Wirtschaftsräume genutzten Sockelgeschoss. Das Fachwerk der beiden Vollgeschosse des 1840 errichteten Hauses zeigt ein regelmäßiges, doppelt verriegeltes und mit steilen geschosshohen Streben ausgesteiftes Gefüge. Die Gebälkzonen des stockwerkweise verzimmerten Hauses zeigen nur noch bündig abschließende Stichbalkenköpfe mit vermauerten Zwischenräumen. Besonderes Gliederungselement der Giebelseite ist die auf dem vorgezogenen Kellerabgang ruhende Auslucht im Erdgeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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