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1908 nach Entwurf Wilhelm Rühl, Frankfurt, für Gustav Hörhold erstellte, Formen des Barock und des Klassizismus tradierende Jugendstilvilla. Eingeschossig sich über Sousterrain erhebendes Gebäude mit Mansardwalmdach. Durch Putzauftrag und Farbgebung optisch gegliederter, seitlich kaum durchdrungener, frontal jedoch gestalterisch konzentriert gehaltener Bau. An der Fassade vielfältige Öffnungsformen und ein plastischer Aufbruch der Wand mittels polygonal beginnendem, rund weitergeführtem und in Haube endendem Wohnerker. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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